Planung

Betriebsdauer der Notbeleuchtung: 1 h, 3 h oder 8 h?

7 Min. LesezeitStand: Oktober 2026Redaktion NOTLUX · TRiALED GmbH
Kurz gesagt

Die Bemessungsbetriebsdauer ist die Zeit, die eine Sicherheitsbeleuchtung bei Ausfall der allgemeinen Stromversorgung mindestens leuchten muss. Nach DIN EN 1838 beträgt sie für Rettungswege mindestens 1 Stunde; für Versammlungs- und Verkaufsstätten und andere Sonderbauten werden in Deutschland häufig 3 Stunden gefordert, in bestimmten Gebäuden auch 8 Stunden. Maßgeblich für Ihr Gebäude sind Baugenehmigung, Sonderbauvorschrift und Brandschutzkonzept – und die Anlage muss diese Dauer auch nach Jahren noch schaffen.

Was ist die Bemessungsbetriebsdauer?

Die Bemessungsbetriebsdauer ist die vom Hersteller angegebene und vom Planer geforderte Zeit, über die eine Notleuchte oder Sicherheitsbeleuchtungsanlage im Notbetrieb die geforderte Beleuchtungsstärke liefert. Sie steht auf dem Typenschild der Leuchte, zum Beispiel als „1 h“ oder „3 h“, und ist Teil der Kennzeichnung nach DIN EN 60598-2-22.

Wichtig ist der Unterschied zwischen dem, was eine Leuchte bei Inbetriebnahme kann, und dem, was sie über ihre gesamte Nutzungsdauer leisten muss. Die Bemessungsbetriebsdauer ist keine Momentaufnahme: Sie muss bei jeder jährlichen Prüfung erneut nachgewiesen werden. Welche Beleuchtungsstärken während dieser Zeit gelten, beschreibt der Artikel Beleuchtungsstärke der Notbeleuchtung.

Welche Betriebsdauern sind üblich?

BemessungsbetriebsdauerTypische Anwendung (Deutschland)Grundlage
1 StundeMindestwert für Rettungswege, häufig in Arbeitsstätten wie Büros, sofern keine längere Dauer gefordert istDIN EN 1838, Gefährdungsbeurteilung
3 StundenHäufig in Versammlungsstätten, Verkaufsstätten, Beherbergungsstätten, Hochhäusern und anderen SonderbautenSonderbauvorschriften, DIN VDE V 0108-100-1, Baugenehmigung
8 StundenIn bestimmten Gebäuden, etwa Beherbergungsstätten oder Heimen, je nach Regelwerk und SchaltungsartDIN VDE V 0108-100-1, Brandschutzkonzept
Abweichende WerteArbeitsplätze mit besonderer Gefährdung: so lange, wie die Gefährdung besteht bzw. bis die Tätigkeit sicher beendet istDIN EN 1838, Gefährdungsbeurteilung

Die Tabelle zeigt typische Zuordnungen, keine verbindliche Liste. Je nach Bundesland, Nutzung und Brandschutzkonzept kann die geforderte Dauer abweichen.

Warum gerade 3 Stunden?

Eine Stunde reicht in vielen Gebäuden, um alle Personen sicher ins Freie zu bringen. Bei Gebäuden mit vielen, ortsunkundigen oder hilfsbedürftigen Personen soll die Sicherheitsbeleuchtung aber auch Rettungs- und Löscharbeiten der Feuerwehr unterstützen und eine längere Störung überbrücken. Deshalb fordern Sonderbauvorschriften und die zugehörigen technischen Regeln für solche Gebäude häufig 3 Stunden.

Wann werden 8 Stunden verlangt?

Längere Zeiten wie 8 Stunden werden für Gebäude genannt, in denen Personen auch nachts anwesend sind und das Gebäude bei einem längeren Netzausfall nicht sofort geräumt werden kann, etwa Beherbergungsstätten oder Heime. Ob 8 Stunden gefordert sind, hängt dort auch von der Schaltungsart ab: In Dauerschaltung leuchten die Sicherheitsleuchten ständig, in Bereitschaftsschaltung schalten sie erst bei Netzausfall ein. Die konkrete Vorgabe ergibt sich aus Baugenehmigung und Brandschutzkonzept.

Praxistipp: Lassen Sie sich die geforderte Bemessungsbetriebsdauer vor der Planung schriftlich bestätigen – aus Baugenehmigung, Brandschutzkonzept oder Gefährdungsbeurteilung. Wer von vornherein Leuchten mit 3 Stunden Betriebsdauer wählt, hat Reserven, falls sich die Nutzung später ändert.

Was gilt für Arbeitsstätten?

Für Arbeitsstätten ergibt sich die Pflicht zur Sicherheitsbeleuchtung aus der Arbeitsstättenverordnung, konkretisiert durch die ASR A2.3 (Fluchtwege und Notausgänge) und die ASR A3.4/3 (Sicherheitsbeleuchtung, optische Sicherheitsleitsysteme). Grundlage ist die Gefährdungsbeurteilung des Arbeitgebers.

Die Sicherheitsbeleuchtung muss dabei mindestens so lange funktionieren, wie Beschäftigte brauchen, um die Arbeitsstätte sicher zu verlassen – bei Arbeitsplätzen mit besonderer Gefährdung zusätzlich so lange, bis die gefährliche Tätigkeit sicher beendet ist. In vielen Arbeitsstätten ohne Sonderbauvorschrift wird mit der Mindestdauer von 1 Stunde nach DIN EN 1838 geplant. Ist das Gebäude zugleich ein Sonderbau, etwa eine Verkaufsstätte, gilt in der Regel die längere Anforderung. Wann Notbeleuchtung überhaupt Pflicht ist, erklärt der Artikel Wann ist Notbeleuchtung Pflicht?.

Wie wird die Betriebsdauer geprüft?

Die Betriebsdauer wird einmal jährlich in einem Betriebsdauertest nachgewiesen, so sehen es DIN EN 50172 und DIN VDE V 0108-100-1 vor. Dabei wird die allgemeine Versorgung unterbrochen oder simuliert, und jede Leuchte muss über die volle Bemessungsbetriebsdauer leuchten. Schaltet eine Leuchte vorher ab oder wird sie deutlich dunkler, ist der Test nicht bestanden.

  • Monatlich: Funktionsprüfung – Umschalten auf Notbetrieb, alle Leuchten und Zeichen müssen leuchten. Sie prüft nicht die Dauer.
  • Jährlich: Betriebsdauertest über die volle Bemessungsbetriebsdauer.
  • Dokumentation: Datum, Ergebnis, festgestellte Mängel und deren Beseitigung im Prüfbuch.

Selbstprüfende Leuchten nach DIN EN 62034 führen den Betriebsdauertest automatisch durch und protokollieren das Ergebnis. Details zu Intervallen stehen unter Prüffristen für Notbeleuchtung, zu automatischen Tests unter Selbsttest bei Notleuchten.

Wie lange dauert das Wiederaufladen?

Nach einem Betriebsdauertest oder einem echten Stromausfall ist der Akku entladen. Bis er wieder voll geladen ist, steht nicht die volle Betriebsdauer zur Verfügung. Einzelbatterieleuchten sind nach DIN EN 60598-2-22 so auszulegen, dass sie nach einer Ladezeit von 24 Stunden wieder ihre Bemessungsbetriebsdauer erreichen.

Daraus folgen zwei praktische Konsequenzen:

  • Tests außerhalb der Nutzungszeit planen: Am besten so, dass bis zur nächsten Nutzung genug Ladezeit bleibt, etwa vor einem Wochenende oder nachts.
  • Nicht alle Leuchten gleichzeitig testen: In Gebäuden, die durchgehend genutzt werden, kann es sinnvoll sein, benachbarte Leuchten abwechselnd zu testen, damit nie ein ganzer Bereich ohne geladene Leuchten ist. Selbstprüfende Systeme können Tests entsprechend versetzt durchführen.

Warum gefährden alternde Akkus die Betriebsdauer?

Jeder Akku verliert über die Jahre Kapazität, auch ohne häufige Nutzung. Hohe Umgebungstemperaturen beschleunigen diesen Prozess. Eine Leuchte, die bei Inbetriebnahme deutlich mehr als drei Stunden schafft, kann nach einigen Jahren unter die geforderte Dauer fallen – während die monatliche Funktionsprüfung weiterhin positiv ausfällt.

Genau deshalb ist der jährliche Betriebsdauertest unverzichtbar. Die Konsequenz bei einem nicht bestandenen Test ist in der Regel ein Akkutausch. Welche Akkutypen wie altern und wann getauscht wird, erklärt der Artikel Akku der Notleuchte. NOTLUX setzt in der Serie 19 auf LiFePO4-Akkus mit bis zu 3 Stunden Notbetrieb, je nach Ausführung, – im Wartungsvertrag tauscht NOTLUX alle Akkus im 5. bis 6. Jahr.

Häufige Fragen

Wie lange muss eine Notbeleuchtung mindestens leuchten?

Nach DIN EN 1838 mindestens 1 Stunde für Rettungswege. Für viele Sonderbauten wie Versammlungs- und Verkaufsstätten werden in Deutschland häufig 3 Stunden gefordert. Maßgeblich sind Baugenehmigung, Sonderbauvorschrift und Brandschutzkonzept.

Was bedeutet „3 h“ auf dem Typenschild einer Notleuchte?

Die Angabe ist die Bemessungsbetriebsdauer: Die Leuchte ist dafür ausgelegt, bei Netzausfall mindestens 3 Stunden im Notbetrieb zu leuchten. Diese Dauer muss sie bei der jährlichen Prüfung auch nach Jahren noch erreichen.

Darf ich eine 3-Stunden-Leuchte einsetzen, wenn nur 1 Stunde gefordert ist?

Ja, eine längere Bemessungsbetriebsdauer als gefordert ist in der Regel zulässig. Sie schafft Reserven, etwa bei einer späteren Nutzungsänderung. Umgekehrt darf eine Leuchte mit kürzerer Dauer nicht eingesetzt werden, wenn eine längere gefordert ist.

Wie lange braucht eine Notleuchte nach einem Stromausfall zum Aufladen?

Einzelbatterieleuchten sind so ausgelegt, dass sie nach 24 Stunden Ladezeit wieder ihre volle Bemessungsbetriebsdauer erreichen. Während der Ladezeit steht nur ein Teil der Betriebsdauer zur Verfügung.

Was passiert, wenn eine Leuchte den Betriebsdauertest nicht besteht?

Der Mangel wird im Prüfbuch dokumentiert und muss zeitnah behoben werden, meist durch einen Akkutausch. Danach ist ein erneuter Nachweis sinnvoll. Bis zur Behebung können je nach Lage der Leuchte Übergangsmaßnahmen nötig sein.

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