Nach DIN EN 1838 braucht die Sicherheitsbeleuchtung auf Rettungswegen bis 2 m Breite mindestens 1 lx auf der Mittellinie, in Antipanikbereichen mindestens 0,5 lx und an Arbeitsplätzen mit besonderer Gefährdung mindestens 10 % der normalen Beleuchtungsstärke, jedoch nicht weniger als 15 lx. An Feuerlöschern, Handfeuermeldern und Erste-Hilfe-Stellen gelten mindestens 5 lx vertikal. Rettungswegbeleuchtung muss nach 5 Sekunden 50 % und nach 60 Sekunden 100 % der geforderten Beleuchtungsstärke erreichen.
Welche Norm regelt die Beleuchtungsstärke der Notbeleuchtung?
Die DIN EN 1838 ist die europäische Norm, die die lichttechnischen Anforderungen an Sicherheitsbeleuchtung festlegt – also Beleuchtungsstärken, Gleichmäßigkeit, Blendungsbegrenzung, Farbwiedergabe, Einschaltzeiten und Mindestbetriebsdauer. Sie gilt in allen CEN-Mitgliedsstaaten, in Deutschland als DIN EN 1838. Planung, Errichtung und Prüfung der Anlagen regeln die DIN EN 50172 und in Deutschland ergänzend die DIN VDE V 0108-100-1. Einen Überblick über das Zusammenspiel gibt der Artikel Normen und Regeln der Notbeleuchtung.
Die Beleuchtungsstärke wird in Lux (lx) gemessen. Ein Lux ist die Beleuchtungsstärke, die ein Lichtstrom von einem Lumen auf einer Fläche von einem Quadratmeter erzeugt. Zum Vergleich: Für Büroarbeitsplätze sind 500 lx üblich – die Werte der Sicherheitsbeleuchtung liegen also bewusst niedrig und reichen für Orientierung, nicht für Arbeit.
Alle Mindestwerte nach DIN EN 1838 im Überblick
| Bereich | Beleuchtungsstärke | Gleichmäßigkeit | Einschaltzeit | Betriebsdauer |
|---|---|---|---|---|
| Rettungswege bis 2 m Breite | mind. 1 lx horizontal am Boden auf der Mittellinie; mittleres Band (mind. halbe Wegbreite) mind. 50 % davon | Emax : Emin höchstens 40 : 1 auf der Mittellinie | 50 % nach 5 s, 100 % nach 60 s | mind. 1 h |
| Antipanikbereiche (open area) | mind. 0,5 lx horizontal auf der freien Bodenfläche, ohne 0,5 m Randstreifen | Emax : Emin höchstens 40 : 1 | 50 % nach 5 s, 100 % nach 60 s | mind. 1 h |
| Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung | mind. 10 % der für die Tätigkeit geforderten Beleuchtungsstärke, mind. 15 lx | mind. 0,1 (Emin : Emittel) | 100 % dauerhaft oder innerhalb von 0,5 s | solange die Gefährdung besteht |
| Sicherheitseinrichtungen (Feuerlöscher, Handfeuermelder, Erste-Hilfe-Stellen) | mind. 5 lx vertikal am Standort der Einrichtung | – | wie Rettungsweg | wie Rettungsweg |
Für alle Bereiche fordert die DIN EN 1838 außerdem einen Farbwiedergabeindex von mindestens Ra 40, damit Sicherheitsfarben wie Grün und Rot erkennbar bleiben. Die Mindestbetriebsdauer von einer Stunde ist eine Untergrenze; Bauordnungen und Sonderbauvorschriften verlangen für viele Gebäude länger, häufig drei Stunden – siehe Bemessungsbetriebsdauer.
Rettungswege: Was bedeutet „1 lx auf der Mittellinie“?
Für Rettungswege bis 2 m Breite wird die horizontale Beleuchtungsstärke am Boden entlang der Mittellinie bewertet. Dort muss an jedem Punkt mindestens 1 lx erreicht werden. Zusätzlich muss ein mittleres Band, das mindestens die halbe Wegbreite umfasst, mindestens 50 % dieses Wertes erreichen. Breitere Rettungswege werden entweder in mehrere 2 m breite Streifen aufgeteilt oder wie Antipanikflächen behandelt.
Das Verhältnis von größter zu kleinster Beleuchtungsstärke auf der Mittellinie darf 40 : 1 nicht überschreiten. Diese Regel verhindert, dass auf helle Lichtinseln dunkle Zonen folgen, an die sich das Auge nicht schnell genug anpassen kann.
Praxistipp: Die Werte gelten für den ungünstigsten Zustand am Ende der Bemessungsbetriebsdauer und über die Lebensdauer der Anlage. Rechnen Sie deshalb mit realistischen Wartungs- und Alterungsfaktoren und ohne Reflexionsanteile von Wänden und Decke – die Norm lässt Reflexionen bei der Bemessung in der Regel unberücksichtigt.
Antipanikbeleuchtung: 0,5 lx auf der freien Fläche
In größeren Räumen ohne ausgewiesene Rettungswege gilt eine horizontale Mindestbeleuchtungsstärke von 0,5 lx auf der freien Bodenfläche. Ein Randstreifen von 0,5 m entlang der Wände wird dabei nicht mitgerechnet. Auch hier gilt eine Gleichmäßigkeit von höchstens 40 : 1. Ab welcher Raumgröße eine Antipanikbeleuchtung nötig ist, hängt von Norm, Gefährdungsbeurteilung und Landesrecht ab.
Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung: 10 %, mindestens 15 lx
An Arbeitsplätzen, an denen ein plötzlicher Lichtausfall eine unmittelbare Gefahr darstellt, muss die Sicherheitsbeleuchtung mindestens 10 % der für die Tätigkeit erforderlichen Beleuchtungsstärke liefern, jedoch nicht weniger als 15 lx. Beispiel: Ist für eine Maschinenbedienung eine Beleuchtungsstärke von 500 lx gefordert, sind im Notbetrieb mindestens 50 lx nötig. Bei 100 lx Normalbeleuchtung greift dagegen der Mindestwert von 15 lx.
Entscheidend ist hier die Geschwindigkeit: Die volle Beleuchtungsstärke muss dauerhaft vorhanden sein oder innerhalb von 0,5 Sekunden erreicht werden. Die Betriebsdauer richtet sich danach, wie lange die Gefährdung besteht.
Sicherheitseinrichtungen: 5 lx vertikal
Feuerlöscher, Wandhydranten, Handfeuermelder und Erste-Hilfe-Stellen müssen auch im Notbetrieb auffindbar und benutzbar sein. Liegen sie nicht auf einem Rettungsweg oder in einer Antipanikfläche, die ohnehin ausgeleuchtet ist, fordert DIN EN 1838 dort mindestens 5 lx vertikal am Standort der Einrichtung. In der Praxis bedeutet das meist eine Leuchte in maximal etwa 2 m horizontaler Entfernung von der Einrichtung.
Was gilt nach ASR A3.4 für Arbeitsstätten?
Für Arbeitsstätten in Deutschland konkretisieren die Technischen Regeln für Arbeitsstätten die Anforderungen. Die Sicherheitsbeleuchtung war lange in der ASR A3.4/3 „Sicherheitsbeleuchtung, optische Sicherheitsleitsysteme“ geregelt; die Inhalte sind inzwischen in die überarbeitete ASR A3.4 eingeflossen. Die dort genannten Werte entsprechen im Kern denen der DIN EN 1838, etwa mindestens 1 lx auf Fluchtwegen und mindestens 15 lx an Arbeitsplätzen mit besonderer Gefährdung. Ob in Ihrer Arbeitsstätte eine Sicherheitsbeleuchtung erforderlich ist, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung und der ASR A2.3. Maßgeblich ist jeweils die aktuelle Fassung der Regeln.
Wie plant man die Beleuchtungsstärke richtig?
Eine normgerechte Sicherheitsbeleuchtung entsteht nicht durch Schätzen, sondern durch eine lichttechnische Berechnung. Bewährt hat sich folgendes Vorgehen:
- Grundriss und Nutzung klären: Rettungswege, Antipanikflächen, Gefährdungsarbeitsplätze und Sicherheitseinrichtungen einzeichnen.
- Pflichtstandorte festlegen: Ausgänge, Treppen, Richtungswechsel, Kreuzungen, Sicherheitseinrichtungen.
- Lichtplanung mit LDT-Dateien: Die Lichtstärkeverteilung jeder Leuchte liegt als EULUMDAT-Datei (LDT) vor. Planungsprogramme wie DIALux oder Relux berechnen damit die Beleuchtungsstärke am Boden für den Notbetrieb.
- Leuchtenabstände aus Abstandstabellen prüfen: Hersteller geben für ihre Optiken maximale Abstände für 1 lx und 0,5 lx bei verschiedenen Montagehöhen an.
- Ergebnis dokumentieren: Die Berechnung gehört zur Anlagendokumentation und ins Prüfbuch.
Optiken spielen dabei eine große Rolle. Eine breit abstrahlende Flurlinse (etwa 135 × 55°) erlaubt größere Abstände entlang eines Rettungswegs als eine rotationssymmetrische Optik, die sich besser für Antipanikflächen eignet.
Häufige Fragen
Wie viel Lux braucht ein Fluchtweg?
Nach DIN EN 1838 mindestens 1 lx auf der Mittellinie am Boden bei Rettungswegen bis 2 m Breite. Das mittlere Band muss mindestens 50 % davon erreichen, und das Verhältnis von maximaler zu minimaler Beleuchtungsstärke darf 40 : 1 nicht überschreiten.
Wie hell muss die Antipanikbeleuchtung sein?
Mindestens 0,5 lx horizontal auf der freien Bodenfläche, wobei ein Randstreifen von 0,5 m nicht berücksichtigt wird. Die Gleichmäßigkeit darf 40 : 1 nicht überschreiten.
Wie schnell muss die Notbeleuchtung angehen?
Rettungswegbeleuchtung muss nach 5 Sekunden 50 % und nach 60 Sekunden 100 % der geforderten Beleuchtungsstärke liefern. An Arbeitsplätzen mit besonderer Gefährdung muss die volle Beleuchtungsstärke dauerhaft vorhanden sein oder innerhalb von 0,5 Sekunden erreicht werden.
Wie viel Lux braucht man am Feuerlöscher?
Mindestens 5 lx vertikal am Standort, wenn der Feuerlöscher nicht ohnehin auf einem ausgeleuchteten Rettungsweg oder in einer Antipanikfläche liegt. Gleiches gilt für Handfeuermelder und Erste-Hilfe-Stellen.
Kann man die Beleuchtungsstärke vor Ort messen?
Ja, mit einem kalibrierten Luxmeter im Notbetrieb und bei ausgeschalteter Allgemeinbeleuchtung, idealerweise nachts oder in abgedunkelten Räumen. Weil sehr kleine Werte gemessen werden, ist ein Messgerät mit ausreichender Auflösung im Bereich unter 1 lx nötig.
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