In ganz Europa bilden dieselben Normen die technische Basis der Notbeleuchtung: EN 1838 für die Lichttechnik, EN 50172 für Betrieb und Prüfung, EN 60598-2-22 für die Leuchten, EN 62034 für automatische Prüfsysteme und ISO 7010 für Rettungszeichen. Ob und in welchem Umfang Notbeleuchtung verlangt wird, regelt dagegen jedes Land selbst – über Bau-, Brandschutz- und Arbeitsschutzrecht. Wer in mehreren Ländern Gebäude betreibt, braucht deshalb beides: die gemeinsame Norm und die nationalen Vorgaben.
Wie ist das Regelwerk in Europa aufgebaut?
Die Regeln für Notbeleuchtung lassen sich in drei Ebenen gliedern:
- EU-Richtlinien legen Mindestziele für den Arbeitsschutz fest. Sie gelten nicht direkt, sondern werden in nationales Recht umgesetzt.
- Europäische Normen (EN) beschreiben, wie Notbeleuchtung technisch ausgeführt, betrieben und geprüft wird. Die nationalen Normungsorganisationen übernehmen sie unverändert, etwa als DIN EN, ÖVE/ÖNORM EN, SN EN, NEN-EN, NBN EN oder NF EN.
- Nationales Recht – Bauordnungen, Brandschutzvorschriften, Arbeitsstättenrecht und Elektro-Installationsnormen – entscheidet, in welchen Gebäuden Notbeleuchtung Pflicht ist, wie lange sie leuchten muss und wer sie wie oft prüft.
Normen sind für sich genommen keine Gesetze. Verbindlich werden sie, wenn Gesetze, Verordnungen, Baugenehmigungen oder Verträge auf sie verweisen, oder weil sie als anerkannte Regeln der Technik gelten.
Welche EU-Richtlinien betreffen die Notbeleuchtung?
| Richtlinie | Inhalt mit Bezug zur Notbeleuchtung |
|---|---|
| Arbeitsstättenrichtlinie 89/654/EWG | Mindestvorschriften für Arbeitsstätten; Rettungswege und Notausgänge, die beleuchtet sein müssen, sind mit einer Sicherheitsbeleuchtung ausreichender Stärke auszustatten |
| Sicherheitskennzeichnungsrichtlinie 92/58/EWG | Mindestvorschriften für die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung, einschließlich Rettungszeichen |
Beide Richtlinien sind Mindeststandards. Die Mitgliedstaaten dürfen strengere Anforderungen festlegen, und viele tun das. In Deutschland sind sie über die Arbeitsstättenverordnung mit den Technischen Regeln ASR A2.3 und ASR A1.3 umgesetzt.
Welche europäischen Normen gelten überall?
| Norm | Gegenstand |
|---|---|
| EN 1838 | Lichttechnische Anforderungen: Beleuchtungsstärken, Gleichmäßigkeit, Einschaltzeiten, Mindestbetriebsdauer, Erkennbarkeit von Sicherheitszeichen |
| EN 50172 | Planung, Betrieb und Prüfung von Sicherheitsbeleuchtungsanlagen, einschließlich Prüfintervallen und Prüfbuch |
| EN 60598-2-22 | Sicherheitsanforderungen an Leuchten für Notbeleuchtung (Produktnorm) |
| EN 62034 | Automatische Prüfsysteme für batteriebetriebene Sicherheitsbeleuchtung |
| ISO 7010 (als EN ISO 7010) | Grafische Gestaltung von Sicherheitszeichen, darunter die grünen Rettungszeichen |
Aus EN 1838 stammen die bekannten Kennwerte: mindestens 1 lx auf der Mittellinie von Rettungswegen bis 2 m Breite, mindestens 0,5 lx für die Antipanikbeleuchtung, für Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung mindestens 10 % der normalen Beleuchtungsstärke, mindestens jedoch 15 lx, und eine Mindestbetriebsdauer von einer Stunde. Die Details erklären die Artikel Beleuchtungsstärke der Notbeleuchtung und Normen im Überblick.
Welche nationalen Besonderheiten gibt es?
Die folgende Übersicht nennt die wichtigsten nationalen Regelwerke als Orientierung. Sie ist bewusst allgemein gehalten, denn Fassungen ändern sich und viele Anforderungen hängen von Nutzung, Größe und Region ab.
| Land | Wichtige nationale Grundlagen (Beispiele) | Besonderheiten |
|---|---|---|
| Deutschland | Arbeitsstättenverordnung mit ASR A2.3 und ASR A3.4, Landesbauordnungen und Sonderbauverordnungen, DIN VDE V 0108-100-1, DIN VDE 0100-560 | Pflicht ergibt sich aus Gefährdungsbeurteilung, Baurecht und Brandschutzkonzept; Sonderbauten werden je nach Landesrecht wiederkehrend von Sachverständigen geprüft |
| Österreich | Arbeitsstättenverordnung (AStV), OIB-Richtlinie 2 (Brandschutz) und Bauordnungen der Länder, ÖVE/ÖNORM E 8002, TRVB E 102 | E 8002 betrifft Sicherheitsstromversorgung in Gebäuden für Menschenansammlungen; TRVB E 102 behandelt die Fluchtweg-Orientierungsbeleuchtung |
| Schweiz | VKF-Brandschutzvorschriften mit eigener Brandschutzrichtlinie zu Fluchtwegkennzeichnung, Sicherheitsbeleuchtung und Sicherheitsstromversorgung, kantonaler Vollzug | Nicht EU-Mitglied, übernimmt die EN-Normen aber als SN EN; zuständig sind meist die kantonalen Feuerpolizei- bzw. Gebäudeversicherungsbehörden |
| Niederlande | Besluit bouwwerken leefomgeving (Bbl, seit 2024 Nachfolger des Bouwbesluit 2012), NEN-EN 1838, NEN-EN 50172, NEN 1010 | Baurechtliche Anforderungen an Fluchtwegbeleuchtung und -kennzeichnung im Bbl, technische Ausführung über die NEN-EN-Normen; Arbeitsschutz über das Arbobesluit |
| Belgien | Königlicher Erlass über die Grundnormen für Brandverhütung, Codex über das Wohlbefinden bei der Arbeit, AREI/RGIE, NBN EN 1838, NBN EN 50172 | Regionale und kommunale Brandschutzauflagen kommen hinzu; die Feuerwehr ist häufig in Genehmigung und Kontrolle eingebunden |
| Luxemburg | Vorgaben der Gewerbeaufsicht ITM, Brandschutzanforderungen des CGDIS, EN-Normen | Anforderungen werden häufig in der Betriebsgenehmigung (commodo-incommodo) festgelegt |
| Frankreich | Code du travail und zugehörige Erlasse für Arbeitsstätten, Brandschutzreglement für öffentlich zugängliche Gebäude (ERP), NF-Normen für Notleuchten | Eigenes System mit autonomen Notleuchten (BAES) und teils lumenbasierten Planungsregeln; geprüfte Konformität mit französischen Produktnormen wird häufig verlangt |
Hinweis: Die Tabelle ersetzt keine Rechtsberatung und keine Prüfung im Einzelfall. Maßgeblich sind die jeweils geltende Fassung der nationalen Vorschriften, die Baugenehmigung bzw. das Brandschutzkonzept und die Vorgaben der örtlich zuständigen Behörde.
Was bedeutet das für Betreiber mit Standorten in mehreren Ländern?
Wer Filialen, Hotels, Büros oder Lager in mehreren Ländern betreibt, kann vieles vereinheitlichen, aber nicht alles:
- Einheitlich planbar: Lichttechnik nach EN 1838, Leuchten nach EN 60598-2-22, Rettungszeichen nach ISO 7010, Prüfprinzip nach EN 50172 und automatische Prüfung nach EN 62034.
- National zu klären: ob Notbeleuchtung verlangt wird, geforderte Betriebsdauer (häufig länger als die Mindeststunde, etwa drei Stunden), Schaltungsart von Rettungszeichen, Prüfungen durch Sachverständige oder Behörden, Anforderungen an das Prüfbuch und an die Qualifikation der Prüfer.
- Lokal zu prüfen: Auflagen aus Baugenehmigung, Brandschutzkonzept oder Betriebsgenehmigung, die über das allgemeine Recht hinausgehen.
Ein einheitliches Leuchtensystem mit automatischem Selbsttest und digitalem Prüfbuch erleichtert diese Situation: Die Prüfungen laufen überall gleich ab, die Protokolle liegen zentral vor und lassen sich je nach Land für Behörde oder Sachverständige aufbereiten. Mehr dazu unter Selbsttest bei Notleuchten und Prüfbuch für Notbeleuchtung.
Gelten die Rettungszeichen überall gleich?
Weitgehend ja. Die Rettungszeichen nach ISO 7010 – grünes Piktogramm mit laufender Person und Tür, bei Bedarf mit Richtungspfeil – sind in der EU der anerkannte Standard und lösen ältere nationale Zeichen zunehmend ab. In Bestandsgebäuden finden sich noch ältere Zeichen; ob sie ersetzt werden müssen, hängt von nationalen Übergangsregeln und der Gefährdungsbeurteilung ab. Wichtig ist, innerhalb eines Gebäudes keine unterschiedlichen Zeichensysteme zu mischen. Mehr unter Rettungszeichen und Erkennungsweite.
Liefert NOTLUX auch außerhalb Deutschlands?
Ja. NOTLUX liefert, installiert und wartet Notbeleuchtung in ganz Europa. Die Leuchten der Serie 19 arbeiten mit automatischen Selbsttests nach EN 50172 und EN 62034, die Ergebnisse werden per App im digitalen Prüfbuch dokumentiert. Die nationalen Anforderungen des jeweiligen Standorts werden bei der Bestandsaufnahme vor Ort aufgenommen und in der Planung berücksichtigt.
Häufige Fragen
Gilt die DIN EN 1838 in ganz Europa?
Die EN 1838 ist eine europäische Norm und wird in allen Mitgliedsländern von CEN als nationale Norm übernommen, in Deutschland als DIN EN 1838. Ob sie verbindlich anzuwenden ist, ergibt sich aus dem nationalen Recht und den Vorgaben für das jeweilige Gebäude.
Ist die DIN VDE V 0108-100-1 auch im Ausland gültig?
Nein, sie ist eine deutsche Vornorm, die die europäischen Normen für den deutschen Markt ergänzt. Andere Länder haben eigene ergänzende Regelwerke, etwa die ÖVE/ÖNORM E 8002 in Österreich oder die VKF-Brandschutzrichtlinien in der Schweiz.
Wie lange muss Notbeleuchtung in Europa leuchten?
EN 1838 fordert für Rettungswege mindestens eine Stunde. Viele nationale Bau- und Brandschutzvorschriften verlangen für bestimmte Gebäude längere Zeiten, häufig drei Stunden. Maßgeblich ist die Vorgabe für das konkrete Gebäude.
Was ist ein BAES?
BAES steht für „Bloc Autonome d'Éclairage de Sécurité“ und bezeichnet in Frankreich eine autonome Sicherheitsleuchte mit eigener Batterie. Für BAES gelten französische Produktnormen und Regeln, die sich in Details von anderen Ländern unterscheiden. Wer in Frankreich plant, sollte die Anforderungen vorab mit Fachplaner oder Prüfstelle abstimmen.
Muss die Notbeleuchtung in jedem Land gleich oft geprüft werden?
EN 50172 sieht als Grundprinzip regelmäßige Funktionsprüfungen und eine jährliche Prüfung über die volle Betriebsdauer vor. Konkrete Intervalle, zusätzliche Sachverständigenprüfungen und Dokumentationspflichten legen jedoch die Länder fest. Details für Deutschland stehen im Artikel Prüffristen.
Notbeleuchtung ohne Sorgen.
Leuchten, Installation und Wartung aus einer Hand – jede Prüfung digital per App dokumentiert. Wir starten mit einer kostenlosen Vor-Ort-Aufnahme und DIN-konformer Planung.