Pflichten & Recht

Normen für Notbeleuchtung: DIN EN 1838, EN 50172 und mehr

8 Min. LesezeitStand: Oktober 2026Redaktion NOTLUX · TRiALED GmbH
Kurz gesagt

Die wichtigsten Normen für Notbeleuchtung in Deutschland sind DIN EN 1838 (Lichttechnik), DIN EN 50172 mit DIN VDE V 0108-100-1 (Planung, Errichtung, Betrieb und Prüfung), DIN EN 60598-2-22 (Notleuchten als Produkt) und DIN EN 62034 (automatische Prüfsysteme). Ob und wo Notbeleuchtung nötig ist, regeln dagegen Gesetze und Verordnungen: Arbeitsstättenrecht mit ASR A2.3 und ASR A3.4 sowie die Bauordnungen der Länder mit ihren Sonderbauvorschriften.

Wie hängen Gesetze, Verordnungen und Normen zusammen?

Für Notbeleuchtung gibt es keine einzelne Vorschrift, die alles regelt. Die Regeln bilden eine Hierarchie mit unterschiedlicher Verbindlichkeit:

  • Gesetze und Verordnungen legen fest, ob Sicherheitsbeleuchtung erforderlich ist. Dazu gehören die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), die Landesbauordnungen und die Sonderbauverordnungen. Sie sind unmittelbar verbindlich.
  • Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR) konkretisieren die ArbStättV. Wer sie einhält, kann davon ausgehen, die Anforderungen der Verordnung zu erfüllen (Vermutungswirkung).
  • Technische Baubestimmungen und Richtlinien wie die Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR) werden von den Ländern bauaufsichtlich eingeführt und gelten dann verbindlich.
  • DIN-Normen beschreiben, wie eine Anlage technisch auszuführen ist. Sie sind für sich genommen private Regelwerke, gelten aber als allgemein anerkannte Regeln der Technik und werden über Baugenehmigung, Verträge oder Verweise in Verordnungen faktisch verbindlich.

In der Praxis heißt das: Ob Ihr Gebäude Notbeleuchtung braucht, steht in der Gefährdungsbeurteilung oder der Baugenehmigung. Wie sie geplant, gebaut und geprüft wird, regeln die Normen. Mehr dazu im Artikel Wann ist Notbeleuchtung Pflicht?.

Welche Normen und Regeln gelten im Einzelnen?

RegelwerkWas es regelt
DIN EN 1838Lichttechnische Anforderungen: Beleuchtungsstärken, Gleichmäßigkeit, Einschaltzeiten, Mindestbetriebsdauer, Erkennbarkeit von Sicherheitszeichen
DIN EN 50172 (VDE 0108-100)Notbeleuchtungssysteme: Planung, Errichtung, Betrieb, Prüfung und Dokumentation
DIN VDE V 0108-100-1Deutsche Vornorm zur Sicherheitsbeleuchtung; ergänzt und konkretisiert DIN EN 50172, u. a. Bemessungsbetriebsdauer je Gebäudeart und Prüfungen
DIN EN 60598-2-22 (VDE 0711-2-22)Produktnorm für Leuchten für Notbeleuchtung: Sicherheit, Aufbau, Kennzeichnung, Batteriebetrieb
DIN EN 62034 (VDE 0711-400)Automatische Prüfsysteme für batteriebetriebene Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege
DIN EN 50171 (VDE 0558-507)Zentrale Sicherheitsstromversorgungssysteme (Zentral- und Gruppenbatterieanlagen)
DIN VDE 0100-560Errichten von Niederspannungsanlagen: Einrichtungen für Sicherheitszwecke, u. a. Stromkreise der Sicherheitsstromversorgung
DIN VDE 0100-718Errichten von Niederspannungsanlagen in öffentlichen Einrichtungen und Arbeitsstätten
DIN VDE 0100-710Errichten von Niederspannungsanlagen in medizinisch genutzten Bereichen, einschließlich Sicherheitsstromversorgung
DIN EN ISO 7010Registrierte Sicherheitszeichen, darunter die grünen Rettungszeichen für Notausgang und Fluchtrichtung
ASR A1.3Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung in Arbeitsstätten, einschließlich Rettungszeichen
ASR A2.3Fluchtwege und Notausgänge in Arbeitsstätten, Kennzeichnung und Sicherheitsbeleuchtung
ASR A3.4 (früher ASR A3.4/3)Beleuchtung in Arbeitsstätten; enthält heute die Anforderungen an Sicherheitsbeleuchtung und optische Sicherheitsleitsysteme
MLARMuster-Leitungsanlagen-Richtlinie: Brandschutz von Leitungsanlagen, u. a. Funktionserhalt der Leitungen für Sicherheitsbeleuchtung
MBO / LBO und SonderbauverordnungenOb Sicherheitsbeleuchtung bauordnungsrechtlich gefordert ist, z. B. für Versammlungs-, Verkaufs- und Beherbergungsstätten, Hochhäuser und Garagen

Normen werden regelmäßig überarbeitet. Maßgeblich ist grundsätzlich die aktuelle Fassung; bei Bestandsanlagen kann die Fassung relevant sein, die zum Zeitpunkt der Errichtung galt.

DIN EN 1838: Wie hell muss es sein?

DIN EN 1838 ist die lichttechnische Grundnorm der Notbeleuchtung. Sie legt fest, welche Beleuchtungsstärken auf Rettungswegen, in Antipanikbereichen, an Arbeitsplätzen mit besonderer Gefährdung und an Sicherheitseinrichtungen erreicht werden müssen. Typische Werte sind mindestens 1 lx auf der Mittellinie von Rettungswegen, 0,5 lx für Antipanikbeleuchtung und 5 lx vertikal an Feuerlöschern, Brandmeldern und Erste-Hilfe-Stellen. Alle Werte, Gleichmäßigkeiten und Einschaltzeiten erklärt der Artikel Beleuchtungsstärke der Notbeleuchtung.

DIN EN 50172 und DIN VDE V 0108-100-1: Wie wird geplant und geprüft?

DIN EN 50172 ist die europäische Systemnorm für Notbeleuchtungsanlagen. Sie beschreibt Planung, Installation, Betrieb, die wiederkehrenden Prüfungen und das Prüfbuch. In Deutschland wird sie durch die Vornorm DIN VDE V 0108-100-1 ergänzt, die unter anderem die Bemessungsbetriebsdauer für verschiedene Gebäudearten tabellarisch vorgibt und die Prüfungen konkretisiert.

Für Betreiber am wichtigsten sind die Prüfintervalle: monatliche Funktionsprüfung, jährliche Prüfung über die volle Bemessungsbetriebsdauer und bei zentralen Anlagen eine tägliche Sichtprüfung der Anzeigen. Einzelheiten stehen im Artikel Prüffristen der Notbeleuchtung.

DIN EN 60598-2-22 und DIN EN 62034: Was gilt für die Leuchte selbst?

DIN EN 60598-2-22 ist die Produktnorm für Notleuchten. Sie regelt die elektrische Sicherheit, den Aufbau, die Kennzeichnung und das Verhalten im Batteriebetrieb. Eine Notleuchte sollte nachweislich nach dieser Norm geprüft sein.

DIN EN 62034 beschreibt automatische Prüfsysteme: Die Leuchte oder eine Zentrale führt Funktions- und Betriebsdauertests selbstständig durch und speichert das Ergebnis. Die Notbeleuchtung der NOTLUX Serie 19 arbeitet nach diesem Prinzip mit monatlichem Funktionstest, jährlichem Betriebsdauertest und Protokollexport per App. Wie das in der Praxis funktioniert, erklärt der Artikel Selbsttest bei Notleuchten.

Praxistipp: Ein automatisches Prüfsystem ersetzt die elektrischen Prüfungen, nicht aber die Sichtkontrolle. Beschädigte Leuchten, verdeckte Rettungszeichen oder nach Umbauten veränderte Fluchtwege muss weiterhin ein Mensch erkennen.

DIN EN 50171, DIN VDE 0100-560 und MLAR: Was gilt für Zentralbatterieanlagen?

Bei Anlagen mit zentraler Stromversorgung kommen weitere Regelwerke hinzu. DIN EN 50171 legt die Anforderungen an zentrale Sicherheitsstromversorgungssysteme fest, also an die Batterieanlage selbst. DIN VDE 0100-560 regelt die Installation der Stromkreise für Sicherheitszwecke. Die MLAR verlangt, dass Leitungen zur Versorgung der Sicherheitsbeleuchtung im Brandfall für eine bestimmte Zeit funktionsfähig bleiben (Funktionserhalt), was besondere Kabel, Verlegesysteme oder Schächte erfordert.

Bei Einzelbatterieleuchten sitzt der Akku in der Leuchte selbst. Ein Funktionserhalt der Leitungen nach MLAR ist dann in der Regel nicht erforderlich, weil jede Leuchte bei Ausfall ihrer Netzversorgung autark weiterläuft. Den Systemvergleich finden Sie unter Einzelbatterie oder Zentralbatterie.

DIN EN ISO 7010, ASR A1.3 und ASR A2.3: Was gilt für Rettungszeichen und Fluchtwege?

DIN EN ISO 7010 enthält die international registrierten Sicherheitszeichen. Für Rettungswege sind vor allem das Zeichen E001/E002 (Notausgang links/rechts) und die Zusatzzeichen für die Richtung relevant. Die ASR A1.3 überträgt diese Zeichen in das deutsche Arbeitsschutzrecht und regelt deren Anwendung. Die ASR A2.3 bestimmt, wann Fluchtwege zu kennzeichnen sind und wann eine Sicherheitsbeleuchtung erforderlich ist. Die frühere ASR A3.4/3 wurde in die ASR A3.4 übernommen; in vielen Bestandsunterlagen und Brandschutzkonzepten wird sie aber noch zitiert.

Welche Regeln gelten außerhalb Deutschlands?

Die EN-Normen (EN 1838, EN 50172, EN 60598-2-22, EN 62034, EN 50171) und ISO 7010 gelten europaweit als gemeinsame technische Basis. Wann Notbeleuchtung gefordert ist, regelt dagegen jedes Land selbst, und viele Länder haben nationale Ergänzungsnormen, so wie Deutschland die DIN VDE V 0108-100-1. Einen Überblick gibt der Artikel Notbeleuchtung in Europa.

Häufige Fragen

Welche Norm ist für Notbeleuchtung die wichtigste?

Es gibt nicht die eine Norm. DIN EN 1838 regelt die Lichttechnik, DIN EN 50172 mit DIN VDE V 0108-100-1 die Anlage von der Planung bis zur Prüfung. Für Betreiber sind vor allem die Prüf- und Dokumentationspflichten aus DIN EN 50172 und DIN VDE V 0108-100-1 relevant.

Sind DIN-Normen für Notbeleuchtung rechtlich verbindlich?

DIN-Normen sind keine Gesetze. Sie gelten jedoch als allgemein anerkannte Regeln der Technik und werden über Baugenehmigungen, Verträge und Verweise in Verordnungen verbindlich. Wer von ihnen abweicht, muss im Zweifel nachweisen, dass die gleiche Sicherheit erreicht wird.

Was ist der Unterschied zwischen DIN EN 50172 und DIN VDE V 0108-100-1?

DIN EN 50172 ist die europäische Norm für Notbeleuchtungssysteme. DIN VDE V 0108-100-1 ist eine deutsche Vornorm, die sie ergänzt und konkretisiert, etwa bei der Bemessungsbetriebsdauer je Gebäudeart. In Deutschland werden beide gemeinsam angewendet.

Gilt die ASR A3.4/3 noch?

Die Inhalte der ASR A3.4/3 zu Sicherheitsbeleuchtung und optischen Sicherheitsleitsystemen wurden in die ASR A3.4 „Beleuchtung und Sichtverbindung“ übernommen. Inhaltlich bleiben die Anforderungen weitgehend bestehen. Verweise auf die ASR A3.4/3 in älteren Unterlagen sind daher als Verweis auf die heutige ASR A3.4 zu lesen.

Welche Norm gilt für selbstprüfende Notleuchten?

Automatische Prüfsysteme für batteriebetriebene Sicherheitsbeleuchtung sind in DIN EN 62034 beschrieben. Die Leuchte selbst muss zusätzlich die Produktnorm DIN EN 60598-2-22 erfüllen. Die Prüfintervalle, die das System abbildet, stammen aus DIN EN 50172.

Redaktion NOTLUX · TRiALED GmbHFachredaktion für Not- und Sicherheitsbeleuchtung
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