Notbeleuchtung ist der Oberbegriff für jede Beleuchtung, die bei Ausfall der allgemeinen Stromversorgung wirkt. Sie gliedert sich in die Sicherheitsbeleuchtung (für Rettungswege, als Antipanikbeleuchtung und für Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung) und die Ersatzbeleuchtung, die das Weiterarbeiten ermöglicht. Rettungszeichenleuchten gehören zur Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege und können in Dauer- oder Bereitschaftsschaltung betrieben werden.
Was ist Notbeleuchtung – und was nicht?
Notbeleuchtung ist jede Beleuchtung, die vorgesehen ist, wenn die Stromversorgung der allgemeinen künstlichen Beleuchtung ausfällt. So definiert es sinngemäß die DIN EN 1838, die europäische Norm für die lichttechnischen Anforderungen. Im Alltag werden „Notbeleuchtung“, „Notlicht“ und „Sicherheitsbeleuchtung“ oft gleichbedeutend verwendet. Fachlich ist das ungenau: Die Sicherheitsbeleuchtung ist nur ein Teil der Notbeleuchtung, und nur sie dient dem Schutz von Personen.
Die Unterscheidung ist nicht akademisch. Ob eine Leuchte zur Sicherheits- oder zur Ersatzbeleuchtung gehört, entscheidet darüber, welche Anforderungen an Beleuchtungsstärke, Einschaltzeit, Betriebsdauer, Stromversorgung und Prüfung gelten. Welche Arten in Ihrem Gebäude vorhanden sein müssen, ergibt sich aus Arbeitsstättenrecht, Bauordnungsrecht und gegebenenfalls dem Brandschutzkonzept – mehr dazu im Artikel Wann ist Notbeleuchtung Pflicht?.
Übersicht: Welche Arten der Notbeleuchtung gibt es?
Die Gliederung nach DIN EN 1838 und DIN EN 50172 lässt sich als Baumstruktur darstellen:
| Ebene 1 | Ebene 2 | Ebene 3 | Zweck |
|---|---|---|---|
| Notbeleuchtung | Sicherheitsbeleuchtung | für Rettungswege | Rettungswege sicher erkennen und benutzen |
| Notbeleuchtung | Sicherheitsbeleuchtung | Antipanikbeleuchtung | Panik vermeiden, Rettungsweg erreichen |
| Notbeleuchtung | Sicherheitsbeleuchtung | für Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung | gefährliche Tätigkeiten sicher beenden |
| Notbeleuchtung | Ersatzbeleuchtung | – | Tätigkeiten weiterführen |
Rettungszeichen sind kein eigener Zweig, sondern Bestandteil der Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege: Sie zeigen den Weg, die Beleuchtung macht ihn begehbar.
Die Arten im Detail: Definitionen auf einen Blick
| Art | Definition | Typischer Einsatz | Kernanforderung nach DIN EN 1838 |
|---|---|---|---|
| Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege | Teil der Sicherheitsbeleuchtung, der Rettungswege und Ausgänge erkennbar und sicher benutzbar macht | Flure, Treppenräume, Ausgänge | mind. 1 lx auf der Mittellinie (Wege bis 2 m Breite) |
| Antipanikbeleuchtung | Teil der Sicherheitsbeleuchtung, der in größeren Flächen ohne ausgewiesene Rettungswege Panik verhindert und das Erreichen eines Rettungswegs ermöglicht | Verkaufsflächen, Hallen, Großraumbüros, Versammlungsräume | mind. 0,5 lx auf der freien Bodenfläche |
| Sicherheitsbeleuchtung für Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung | Teil der Sicherheitsbeleuchtung, der das sichere Beenden gefährlicher Arbeitsabläufe ermöglicht | laufende Maschinen, Labore, Schaltwarten | mind. 10 % der normalen Beleuchtungsstärke, mind. 15 lx |
| Ersatzbeleuchtung | Teil der Notbeleuchtung, der das Weiterführen wichtiger Tätigkeiten ohne wesentliche Unterbrechung ermöglicht | OP-Bereiche, Leitstellen, Rechenzentren | richtet sich nach der Tätigkeit, keine Sicherheitsbeleuchtung im engeren Sinn |
Die konkreten Lux-Werte, Gleichmäßigkeiten und Einschaltzeiten erläutert der Artikel Beleuchtungsstärke der Notbeleuchtung.
Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege
Die Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege ist die häufigste Form. Sie sorgt dafür, dass Personen ein Gebäude bei Stromausfall sicher verlassen können. Dazu gehören neben der Ausleuchtung des Weges auch beleuchtete Rettungszeichen an Ausgängen und Richtungswechseln sowie die Beleuchtung von Sicherheitseinrichtungen. DIN EN 1838 fordert zusätzlich Leuchten an bestimmten Stellen, etwa an jeder Ausgangstür, an Treppen, an Richtungsänderungen, an Kreuzungen von Fluren und an Erste-Hilfe-Stellen sowie Brandbekämpfungs- und Meldeeinrichtungen.
Antipanikbeleuchtung
Die Antipanikbeleuchtung (im Englischen „open area lighting“) deckt Flächen ab, in denen sich viele Menschen aufhalten können, ohne dass dort ein Rettungsweg markiert ist. Ihr Ziel ist Orientierung: Personen sollen Hindernisse erkennen und den nächsten Rettungsweg erreichen. Typisch sind Räume ab einer gewissen Größe, deren Schwelle sich aus Norm, Gefährdungsbeurteilung oder Bauordnung ergibt.
Sicherheitsbeleuchtung für Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung
Diese Art ist für Arbeitsplätze gedacht, an denen ein plötzlicher Lichtausfall selbst zur Gefahr wird, zum Beispiel an offenen, nachlaufenden Maschinen, in Laboren mit gefährlichen Stoffen oder an Schaltanlagen. Sie muss hell genug und schnell genug verfügbar sein, damit Beschäftigte den Vorgang sicher beenden oder die Gefahrenstelle verlassen können. Sie muss so lange wirken, wie die Gefährdung besteht.
Ersatzbeleuchtung
Die Ersatzbeleuchtung ermöglicht, den Betrieb bei Stromausfall weiterzuführen. Sie dient also der Verfügbarkeit, nicht primär der Personensicherheit. Übernimmt eine Ersatzbeleuchtung zugleich Aufgaben der Sicherheitsbeleuchtung, muss sie deren Anforderungen vollständig erfüllen – einschließlich Stromversorgung und Prüfung.
Rettungszeichenleuchten: hinterleuchtet oder angestrahlt?
Eine Rettungszeichenleuchte ist eine Sicherheitsleuchte, die ein Rettungszeichen nach DIN ISO 7010 darstellt und es auch bei Stromausfall erkennbar hält. Es gibt zwei Bauarten:
- Hinterleuchtet (innenbeleuchtet): Das Zeichen ist Teil der Leuchte und wird von hinten durchleuchtet. Bei gleicher Größe ist es etwa doppelt so weit erkennbar wie ein angestrahltes Zeichen.
- Angestrahlt (außenbeleuchtet): Ein Schild wird von einer separaten Sicherheitsleuchte beleuchtet. Das ist günstig in der Anschaffung, aber empfindlicher gegenüber falscher Positionierung und Verschattung.
Wie groß ein Zeichen für eine bestimmte Entfernung sein muss und wo es hängen sollte, erklärt der Artikel Rettungszeichen und Erkennungsweite.
Dauerschaltung oder Bereitschaftsschaltung?
Die Schaltart beschreibt, wann eine Sicherheitsleuchte leuchtet.
| Schaltart | Definition | Typische Anwendung |
|---|---|---|
| Dauerschaltung (Dauerlicht) | Die Leuchte ist während der Nutzungszeit ständig eingeschaltet und leuchtet bei Netzausfall weiter | Rettungszeichenleuchten in vielen Arbeits- und Versammlungsstätten |
| Bereitschaftsschaltung | Die Leuchte schaltet sich erst bei Ausfall der allgemeinen Beleuchtung ein | Leuchten zur Ausleuchtung von Rettungswegen und Flächen |
| Geschaltetes Dauerlicht | Die Leuchte wird gemeinsam mit der Allgemeinbeleuchtung geschaltet und bei Netzausfall automatisch auf Notbetrieb gesetzt | Räume, in denen das Zeichen nur bei Nutzung leuchten soll |
Rettungszeichenleuchten werden in der Praxis häufig in Dauerschaltung betrieben, weil das Zeichen dann auch bei intakter Netzversorgung jederzeit erkennbar ist. Für viele Gebäude ist das ausdrücklich gefordert; maßgeblich sind die DIN VDE V 0108-100-1, die Baugenehmigung und das Brandschutzkonzept.
Praxistipp: Notieren Sie im Prüfbuch, welche Leuchte zu welcher Art gehört und in welcher Schaltart sie betrieben wird. Das erleichtert die Prüfung und spätere Umbauten erheblich.
Welche Stromversorgung gehört zu welcher Art?
Für die Sicherheitsbeleuchtung kommen in der Regel Einzelbatterie-, Gruppenbatterie- oder Zentralbatteriesysteme infrage. Bei Einzelbatterieleuchten sitzt der Akku in jeder Leuchte, bei Zentralbatterieanlagen versorgt eine gemeinsame Batterie alle Leuchten über funktionserhaltende Leitungen. Die Vor- und Nachteile vergleicht der Artikel Einzelbatterie oder Zentralbatterie. Wie lange jede Art leuchten muss, steht unter Bemessungsbetriebsdauer.
Häufige Fragen
Ist Notbeleuchtung dasselbe wie Sicherheitsbeleuchtung?
Nein. Notbeleuchtung ist der Oberbegriff, Sicherheitsbeleuchtung ein Teil davon. Zur Notbeleuchtung gehört außerdem die Ersatzbeleuchtung, die nicht dem Personenschutz, sondern dem Weiterarbeiten dient.
Was ist der Unterschied zwischen Antipanikbeleuchtung und Rettungswegbeleuchtung?
Die Rettungswegbeleuchtung leuchtet festgelegte Rettungswege aus, mit mindestens 1 lx auf der Mittellinie. Die Antipanikbeleuchtung deckt größere Flächen ohne markierte Wege ab, mit mindestens 0,5 lx, damit Personen sich orientieren und einen Rettungsweg erreichen können.
Gehören Rettungszeichen zur Notbeleuchtung?
Ja. Beleuchtete Rettungszeichen sind Teil der Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege. Sie müssen bei Stromausfall erkennbar bleiben, entweder als hinterleuchtete Rettungszeichenleuchte oder als angestrahltes Schild.
Kann die Ersatzbeleuchtung die Sicherheitsbeleuchtung ersetzen?
Nur, wenn sie alle Anforderungen der Sicherheitsbeleuchtung erfüllt, also Beleuchtungsstärke, Einschaltzeit, Betriebsdauer, Stromversorgung und Prüfung. Andernfalls ist zusätzlich eine eigenständige Sicherheitsbeleuchtung nötig.
Muss eine Rettungszeichenleuchte immer in Dauerschaltung betrieben werden?
Nicht in jedem Gebäude, aber in vielen. Für zahlreiche Arbeits- und Versammlungsstätten wird Dauerschaltung gefordert. Was für Ihr Gebäude gilt, ergibt sich aus DIN VDE V 0108-100-1, Baugenehmigung und Brandschutzkonzept.
Notbeleuchtung ohne Sorgen.
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