Planung

Notbeleuchtung planen: Vorgehen Schritt für Schritt erklärt

8 Min. LesezeitStand: Oktober 2026Redaktion NOTLUX · TRiALED GmbH
Kurz gesagt

Notbeleuchtung wird in festen Schritten geplant: Grundlagen klären (Brandschutzkonzept, Gefährdungsbeurteilung, Fluchtwegplan), Rettungswege und Pflichtstandorte festlegen, das Versorgungssystem wählen, die Beleuchtungsstärke nach DIN EN 1838 mit LDT-Daten oder Abstandstabellen nachweisen, die Rettungszeichen nach Erkennungsweite dimensionieren und alles dokumentiert übergeben. Maßgeblich sind DIN EN 1838, DIN EN 50172 und in Deutschland DIN VDE V 0108-100-1 sowie die Vorgaben aus Baugenehmigung und Brandschutzkonzept.

Welche Grundlagen braucht die Planung?

Die Planung der Notbeleuchtung ist die Festlegung, wo welche Sicherheitsleuchten und Rettungszeichen mit welcher Versorgung installiert werden, damit Menschen ein Gebäude bei Stromausfall sicher verlassen können. Sie beginnt nicht mit der Leuchtenauswahl, sondern mit drei Dokumenten:

  • Brandschutzkonzept bzw. Baugenehmigung: Hier ist für genehmigungspflichtige Gebäude und Sonderbauten festgelegt, ob eine Sicherheitsbeleuchtung gefordert ist, welche Bereiche sie abdecken muss und häufig auch die Bemessungsbetriebsdauer.
  • Gefährdungsbeurteilung: In Arbeitsstätten ermittelt der Arbeitgeber, ob Beschäftigte bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung gefährdet sind. Die ASR A2.3 und die ASR A3.4 konkretisieren, wann eine Sicherheitsbeleuchtung nötig ist.
  • Flucht- und Rettungswegplan bzw. Grundrisse: Er zeigt Rettungswege, Ausgänge, Treppenräume und Sicherheitseinrichtungen.

Ob überhaupt eine Pflicht besteht, beschreibt der Beitrag Wann ist Notbeleuchtung Pflicht?. Bei Bestandsgebäuden kommt die tatsächliche Situation vor Ort hinzu: Umbauten, Möblierung und geänderte Nutzungen weichen oft von den Plänen ab. NOTLUX beginnt deshalb jedes Projekt mit einer Bestandsaufnahme vor Ort, bei der Rettungswege, vorhandene Leuchten und Montagemöglichkeiten erfasst werden.

Rettungswege und Pflichtstandorte festlegen

Im ersten Planungsschritt werden die Bereiche eingezeichnet, die beleuchtet werden müssen: Rettungswege, Antipanikflächen (größere Räume ohne festgelegte Wege, siehe Antipanikbeleuchtung) und Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung. Anschließend werden die Stellen markiert, an denen DIN EN 1838 und DIN EN 50172 eine Leuchte in der Nähe verlangen. „In der Nähe“ bedeutet dabei in der Regel höchstens 2 m horizontal entfernt.

  • an jeder Ausgangstür, die im Notfall benutzt werden soll, und außen vor dem Endausgang,
  • an jedem Richtungswechsel und jeder Kreuzung von Fluren,
  • an Treppen, sodass jede Stufe direktes Licht erhält,
  • an jeder anderen Niveauänderung, etwa Rampen oder einzelnen Stufen,
  • an Rettungszeichen, die beleuchtet sein müssen,
  • an Feuerlöschern, Wandhydranten, Handfeuermeldern und Erste-Hilfe-Stellen (dort mindestens 5 lx vertikal),
  • an Notrufeinrichtungen und Bereichen für Menschen mit Behinderung, etwa barrierefreien WCs.

Diese Pflichtstandorte bilden das Gerüst. Erst danach wird geprüft, ob die Abstände dazwischen für die geforderte Beleuchtungsstärke ausreichen oder zusätzliche Leuchten nötig sind.

Welches Versorgungssystem passt?

Vor der Lichtberechnung steht die Systementscheidung: Einzelbatterie, Gruppenbatterie oder Zentralbatterie. Sie beeinflusst Leuchtenauswahl, Leitungsführung, Raumbedarf und Prüfaufwand. Einzelbatterieleuchten brauchen keine eigene Sicherheitsstromverteilung und eignen sich besonders für kleine bis mittlere Gebäude und für die Nachrüstung; zentrale Systeme bieten zentrale Überwachung, erfordern aber in der Regel Leitungen mit Funktionserhalt und einen geeigneten Aufstellraum. Den ausführlichen Vergleich finden Sie unter Einzelbatterie oder Zentralbatterie.

Gleichzeitig wird die Bemessungsbetriebsdauer festgelegt, also wie lange die Anlage im Notbetrieb leuchten muss – mindestens 1 Stunde, in vielen Gebäudearten 3 Stunden. Außerdem ist zu klären, welche Rettungszeichen in Dauerschaltung (auch bei Netzbetrieb leuchtend) betrieben werden müssen.

Lichttechnische Berechnung mit LDT-Daten

Der Nachweis der Beleuchtungsstärke erfolgt über eine lichttechnische Berechnung. Grundlage ist die LDT-Datei (EULUMDAT-Format), in der die Lichtstärkeverteilung einer Leuchte gespeichert ist. Planungsprogramme wie DIALux oder Relux berechnen damit die Beleuchtungsstärke am Boden im Notbetrieb. Die Zielwerte nach DIN EN 1838:

BereichMindestwert
Rettungswege bis 2 m Breite1 lx auf der Mittellinie, Gleichmäßigkeit max. 40 : 1
Antipanikflächen0,5 lx auf der freien Bodenfläche (ohne 0,5 m Randstreifen)
Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung10 % der Nennbeleuchtungsstärke, mind. 15 lx
Sicherheitseinrichtungen5 lx vertikal

Für eine belastbare Berechnung gelten einige Regeln:

  • Notlichtstrom verwenden: Gerechnet wird mit dem Lichtstrom im Notbetrieb, nicht mit dem Netzlichtstrom. Bei Leuchten mit Notstromtreiber ist er oft deutlich geringer.
  • Ohne Reflexionen rechnen: Die Norm berücksichtigt nur das direkte Licht; Reflexionen von Wänden und Decke bleiben unberücksichtigt.
  • Ungünstigster Zustand: Die Werte müssen am Ende der Bemessungsbetriebsdauer und über die Lebensdauer erreicht werden, also mit Wartungsfaktor.
  • Montagehöhe beachten: Sicherheitsleuchten werden nach DIN EN 1838 mindestens 2 m über dem Boden montiert.

Details zu Werten und Gleichmäßigkeit erläutert der Beitrag Beleuchtungsstärke der Notbeleuchtung.

Abstandstabellen der Hersteller

Für gerade Flure und Standardräume genügt oft ein Blick in die Abstandstabellen des Herstellers. Darin ist für jede Optik und Montagehöhe angegeben, wie weit Leuchten maximal auseinander und von der Wand entfernt sein dürfen, um 1 lx auf der Mittellinie oder 0,5 lx in der Fläche zu erreichen. Eine breit abstrahlende Flurlinse (etwa 135 × 55°) erlaubt entlang eines Rettungswegs größere Abstände als eine rotationssymmetrische Optik, die sich eher für Antipanikflächen eignet.

Praxistipp: Abstandstabellen gelten nur für die angegebene Montagehöhe und Optik und meist für freie Flächen ohne Hindernisse. Bei Unterzügen, Regalen, Deckensegeln oder ungewöhnlichen Raumhöhen ist eine Berechnung mit LDT-Daten die sicherere Wahl.

Rettungszeichen und Erkennungsweite

Parallel zur Beleuchtung werden die Rettungszeichen geplant. Von jedem Punkt eines Rettungswegs muss mindestens ein Zeichen erkennbar sein, das zum nächsten Ausgang führt. Die zulässige Entfernung ergibt sich aus der Erkennungsweite nach DIN EN 1838: d = z × h, also Piktogrammhöhe mal Distanzfaktor (z = 200 für hinterleuchtete, z = 100 für angestrahlte Zeichen). Ein hinterleuchtetes Zeichen mit 15 cm Piktogrammhöhe reicht damit bis 30 m. Mehr dazu unter Rettungszeichen: Erkennungsweite und Platzierung und zur gesamten Kennzeichnung unter Rettungswegkennzeichnung.

Dokumentation und Übergabe

Eine Planung ist erst mit vollständiger Dokumentation abgeschlossen. DIN EN 50172 und DIN VDE V 0108-100-1 verlangen Unterlagen, die bei Übergabe an den Betreiber vorliegen. Dazu gehören typischerweise:

  • Grundrisse mit Rettungswegen, allen Leuchten und Rettungszeichen sowie eindeutiger Leuchtennummerierung,
  • lichttechnische Berechnung bzw. Nachweis der Abstände,
  • Angaben zu System, Bemessungsbetriebsdauer, Schaltungsart und Stromkreisen,
  • Errichterbestätigung und Protokoll der Erstprüfung,
  • Betriebs- und Wartungsanleitungen der Komponenten,
  • das Prüfbuch, vorbereitet für die wiederkehrenden Prüfungen.

In Sonderbauten folgt vor der Inbetriebnahme in der Regel eine Prüfung durch Prüfsachverständige, die genau diese Unterlagen einsehen.

Typische Planungsfehler

  • Pläne statt Realität: Geplant wird nach alten Grundrissen, obwohl Wände versetzt oder Räume umgenutzt wurden.
  • Netzlichtstrom statt Notlichtstrom in der Berechnung, wodurch die Beleuchtungsstärke im Notbetrieb zu hoch angesetzt wird.
  • Vergessene Pflichtstandorte, vor allem Niveauänderungen, Feuerlöscher abseits der Flure und der Bereich außen vor dem Endausgang.
  • Angestrahlte Zeichen wie hinterleuchtete gerechnet, sodass die Erkennungsweite nur halb so groß ist wie angenommen.
  • Hindernisse ignoriert: Regale, Deckensegel oder Türflügel verdecken Leuchten und Zeichen.
  • Bemessungsbetriebsdauer nicht geklärt, etwa 1 h geplant, obwohl das Brandschutzkonzept 3 h verlangt.
  • Prüfbarkeit vergessen: Leuchten in großer Höhe ohne Zugang erschweren jede monatliche Prüfung; selbstprüfende Leuchten nach DIN EN 62034 reduzieren diesen Aufwand.

Häufige Fragen

Wer darf Notbeleuchtung planen?

Die Planung übernehmen in der Regel Elektrofachplaner, Lichtplaner oder qualifizierte Errichterbetriebe. Grundlage sind die Vorgaben aus Brandschutzkonzept und Gefährdungsbeurteilung. In Sonderbauten wird die fertige Anlage vor Inbetriebnahme durch Prüfsachverständige geprüft.

Was ist eine LDT-Datei?

Eine LDT-Datei ist eine Datei im EULUMDAT-Format, die die Lichtstärkeverteilung einer Leuchte beschreibt. Planungsprogramme wie DIALux oder Relux nutzen sie, um die Beleuchtungsstärke im Raum zu berechnen. Für die Notbeleuchtung ist wichtig, dass die Daten den Notbetrieb abbilden.

Reichen Abstandstabellen statt einer Lichtberechnung?

Für gerade Flure und freie Flächen mit der angegebenen Montagehöhe sind Abstandstabellen ein anerkanntes Hilfsmittel. Bei Hindernissen, ungewöhnlichen Raumgeometrien oder Sonderbauten ist eine Berechnung mit LDT-Daten empfehlenswert und wird häufig erwartet.

In welcher Höhe werden Notleuchten montiert?

Nach DIN EN 1838 mindestens 2 m über dem Boden. Höhere Montage vergrößert die ausgeleuchtete Fläche, senkt aber die Beleuchtungsstärke und erschwert die Prüfung. Rettungszeichen werden so montiert, dass sie über Personen und Einbauten hinweg sichtbar sind.

Muss die Planung bei Umbauten angepasst werden?

Ja. Ändern sich Raumaufteilung, Rettungswege oder Nutzung, müssen Leuchtenstandorte, Rettungszeichen und gegebenenfalls die Berechnung überprüft werden. Die Dokumentation ist entsprechend zu aktualisieren.

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